Esther hat erkannt was ich meinte.
Natürlich zweifle ich nicht an der Sinnhaftigkeit des Lockdowns allgemein, sondern meine nur diese eine Einschränkung, über die wir hier diskutieren.
Das Problem sehe ich hier vor allem bei der Diskrepanz, die man bei Verhütungsmitteln als den Unterschied zwischen Methodensicherheit und Anwendungssicherheit bezeichnet.
Die Methodensicherheit sagt aus, wie gut das Mittel bei exakt korrekter Anwendung funktioniert, die Anwendungssicherheit rechnet dann noch die durchschnittliche Falschanwendung mit ein.
Genau das ist bei den ganzen Maßnahmen das Kernproblem, und das ist der Grund, warum ich keine Einschränkung wie hier genannt erwarte.
1. Non-food-Verkauf im Lebensmittelhandel einzuschränken, hat wenn überhaupt die hier genannten wirtschaftlichen Gründe, aber (aus meiner Sicht) kaum einen Nutzen für den Infektionsschutz
2. Selbst wenn es einen theoretischen Nutzen für den Infektionsschutz gibt (Methodensicherheit), dann kommt der nur, wenn Leute die Regeln akzeptieren und nicht beispielsweise Kassierer anbrüllen (Anwendungssicherheit).
juh hat geschrieben: ↑15 Dez 2020, 12:50
bis zum 10. Januar 2021 geschlossen. Der Verkauf von non-food Produkten im
Lebensmitteleinzelhandel, die nicht dem täglichen Bedarf zuzuordnen sind, kann
ebenfalls eingeschränkt werden und darf keinesfalls ausgeweitet werden. [...]
Hier liegt meines Erachtens ein klassischer Fall von stiller Post vor.
Ich sehe nicht, dass es da tatsächliche Einschränkungen gibt, sondern nur den Hinweis, dass es Einschränkungen geben könnte.
Ich schließe mich allgemein dem Appell an, nur das zu kaufen was wirklich nötig ist.
Und wenn man schon einkauft, dann wenigstens bitte auch Geduld mitbringen und alle Regeln einhalten.
Wenn das Gesuchte ausverkauft ist, trotzdem an der Kasse anstellen und nicht vorbeidrängen.
Abstand halten, es geht nicht schneller nur weil die Schlange kompakter wird.