sven hat geschrieben:Wenn Fotos und Videos gemacht werden und diese veröffentlicht werden, muss von allen Personen die darauf zu sehen sind das Einverständnis schriftlich vorliegen.
Dazu hat Dir Stefan Falk ja schon gepostet. Das ist nämlich blanker Unsinn und mittlerweile auch von Fachjuristen entsprechend klar gestellt. Öffentliche Veranstaltungen (wozu die Convention gehört) benötigen nicht das Einverständnis jeder eventuell abgelichteten Person. Oder wie stellst Du Dir Bayern München gegen Inter Mailand im ausverkauften Stadion vor? Liegt am Stadion-Eingang bei der Ticket-Kontrolle für jeden der mehreren zehntausend Besucher ein Wisch zum Ausfüllen und Unterschreiben rum? Und zwar einer von Sky, einer von der Sportschau und noch welche von anderen Sendern? Selbstverständlich auch noch von jedem der anwesenden Pressefotografen. Dann kannste demnächst 'ne Woche vorher ins Stadion anreisen und Dich in die Schlange stellen ... Also bitte, lass diesen Unfug ab jetzt.
Ansonsten sehe ich das ähnlich wie fishfriend. Zur Veröffentlichung / digitalen Widergabe eines Werkes muss die Erlaubnis des Rechteinhabers vorliegen. Das war schon immer so und ist auch jetzt so. Nehmen wir als Beispiel eine nagelneue CD Deines Lieblingssängers. Du kopierst Deinen Lieblingstrack und lädst den Titel gleich mal nach youtube. Ist ja wohl klar, dass das nicht legal ist. Merkt es die Plattenfirma (die das Recht hat über die Veröffentlichung zu bestimmen), kriegst Du Ärger. Neu ist nun, dass nicht die rechtsstaatliche Unschuldsvermutung gilt bis juristisch bewiesen ist, dass Du den Upload gemacht hast, sondern nun wird der Seitenbetreiber (in dem Beispiel hier youtube) haftbar dafür gemacht was die Nutzer da so hochladen! Die Verantwortung wird pauschal vom Nutzer zum Plattformbetreiber verschoben und der Plattformbetreiber soll den Richterjob machen. Das ist eine pauschale Beschuldigung jedes Nutzers der was hochlädt. Geht's da noch in Brüssel? Da hatten wohl ganz deutlich viele Personen in der Schule nur "Singen und Klatschen" anstelle politischer Grundbildung.
Die Inhalte der ftc-Seite bestehen aus verschiedensten hochgeladenen Dateien - im Sinne des bereits geltenden Gesetzes urheberrechtlich geschützten Inhalten.
Bei 
Fotos ist es der Fotograf der die Rechte am Bild innehat. Der Nutzer, der es hochlädt, muss daher das Einverständnis des Fotografen haben. Das war schon immer so. Ist das Bild von der "After-Show-Party" muss der Nutzer zusätzlich von jeder abgebildeten Person auch noch die Erlaubnis zur Veröffentlichung einholen (Convention-Bilder: siehe oben) - das ist DSGVO; Bilder die vor Inkrafttreten der DSGVO veröffentlicht wurden haben Bestandsschutz (deswegen ist das Upload-Datum in der ftc so wichtig!). Meist sind Nutzer und Fotograf bei uns identisch, dann ist die häufigste Hürde schon genommen. Aber nu frag mich nur keiner wie das mit Fotos von Kunstwerken ist. Also wenn ich ein gemaltes Bild eines zeitgenössichen Künstlers fotografiere, habe ich die Rechte am Foto, aber wer hat die Rechte zur Veröffentlichung des Werkes? Im Zweifelsfalle der Künstler, also den um Erlaubnis bitten. Und wenn das Foto auch nicht von mir stammt, dann muss ich halt den Fotografen auch noch fragen.
Bei 
Scans von alten Original ft-Anleitungen (das "Kunstwerk") ist demnach fischer ("Künstler") primär der Rechteinhaber für die Veröffentlichung. Sekundär derjenige der den Scan "aufgehübscht" hat ("Fotograf"). Beide müssen dann "ja" zur Veröffentlichung sagen.
Bei 
Downloads "von Fans für Fans" und den alten 
wiki-Inhalten ist der jeweilige Autor der Rechteinhaber. Üblicherweise sind Autor und Nutzer identisch, so dass hier die "Einverständniserklärung" eher eine Formsache sein dürfte. Insbesondere bei den (alten) wiki-Inhalten (ftc-wiki!) sollte per se klar sein, dass die Infos explizit zur Veröffentlichung erstellt wurden. Baugleich ist die Argumentation hier im Forum. Wer hier seinen Senf reinschreibt ist Autor und hat per login der Veröffentlichung seines Senfs zugestimmt. Wer hier Fotos oder andere Inhalte hochlädt (Anhänge) unterliegt den Regeln der DSGVO.
Damit sehe ich den Bereich "Bilderpool", "Downloads" und "Forum" als besonders betroffene Teile der ftc an. Im Forum weniger weil Fotos eher selten sind und üblicherweise zur technischen Diskussion irgendwelcher eigenen Konstruktionen vom Nutzer selbst gefertigt wurden.
Einige Rechte können übrigens auch übertragen (verkauft) werden. Das wird für die Scans der Hobby-Bücher interessant.
fishfriend hat geschrieben:Bei der letzten Modellschau hab ich auch Fotos gemacht und nicht die Leute gefragt - ich hab sie aber auch nicht hochgeladen, weil halt einzelne Besucher und Aussteller zu sehen sind.
Also: Prinzipiell dürftest Du, ob Du es tust ist Deine Entscheidung - und ob Du es denn tun kannst, hängt daran wann die neue ftc in Betrieb geht.
fishfriend hat geschrieben:Toll ist da auch Kunst, wenn sie nicht einfach entfernt oder umgesetzt werden kann. Viel Spass bei den kommunalen Neubauten in Berlin, wo ein Kunstwerk dran sein -muss-.
Neue Feuerwache in Berlin 20000...30000 Euro mehrkosten für eine Bemalung an der Hauswand...
Und wenn eines Tages der Schuppen neu angepinselt werden muss (oder gar abgerissen), dann kann der Künstler schlicht "nö" sagen * grins*. Ist übrigens nicht nur in Berlin so mit der Kunst am Bau.
Grüße
H.A.R.R.Y.