Urheberrechtsänderung mit Auswirkung auf ftc?

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H.A.R.R.Y.
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Urheberrechtsänderung mit Auswirkung auf ftc?

Beitrag von H.A.R.R.Y. » 21 Mär 2019, 08:28

Hallo zusammen,

diese Änderung am Urheberrecht wird unsere Seiten auch massiv betreffen. Oder wie seht ihr das?

Hier noch etwas Hintergrund vom CCC.

Zur Petition geht es jedenfalls hier: https://www.change.org/p/stoppt-die-zen ... urinternet

Man kann aber "seinen" EU-Abgeordneten auch direkt ansprechen: http://www.europarl.europa.eu/meps/de/home
Das Portal ist derzeit ein wenig überlastet also Ladezeiten mitbringen ;)

Grüsse
H.A.R.R.Y.

PS: Ich bin dafür den Google-Search-Bot hier zu sperren sobald das Gesetz wie geplant eingeführt wird.
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fishfriend
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Re: Urheberrechtsänderung mit Auswirkung auf ftc?

Beitrag von fishfriend » 21 Mär 2019, 14:22

Hallo...
So wie ich das sehe - ja hat sie.

Es gibt da aber noch mehr...
Die Rechte an Fotos sind jetzt schon 70 Jahre nach tot von demjenigen der es gemacht hat. (Tja ist Scan oder Bearbeitung und elektronische Weiterverarbeitung auch eine Verlängerung?)
Die Rechte z.B. an alten Luftbildern sind stark beschränkt. (Z.B. Rechte an Luftbilder aus dem ww2 liegen in England !) Beispiel ist die Entwicklung von Firmen, Ortsgeschichte...
Auch Schriften sind ein Problem.
Wer z.B. mit Word oder Corel Draw auch nur einen Cent -umsetzt- , noch nicht mal verdienen sondern um Plus-Minus- Null rauszukommen - Stichwort Kopierkosten,
kann Abgemahnt werden.

Ich sehe das so, das Ganze ist nur wegen der Anwälte gemacht worden. Die sollen verdienen.
Einfach Abkupfern ist schon lange verboten und das vor diesen ganzen Gesetzen.
Es gibt so viele Regeln und Gesetze, dass es nicht möglich ist alle einzuhalten.
Gutes Beispiel sind da die Verkehrsregeln: Wieviele Schilder gibt es? Kennt ihr alle zusätzlichen Regeln dazu? Z.B. Bushaltestelle Haltezeit, Parken... :-)
Toll ist da auch Kunst, wenn sie nicht einfach entfernt oder umgesetzt werden kann. Viel Spass bei den kommunalen Neubauten in Berlin, wo ein Kunstwerk dran sein -muss-.
Neue Feuerwache in Berlin 20000...30000 Euro mehrkosten für eine Bemalung an der Hauswand...

Für eine Internetseite gilt dann: Durch einen speziellen Anwalt prüfen lassen.
Rechte Abfagen beim Hochladen...

Gruß
fishfriend
Holger Howey

PS An Stelle Wikipedia abzuschalten, hätte ich alles was mit EU zu tun hat kurzfristig entfernt.
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sven
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Re: Urheberrechtsänderung mit Auswirkung auf ftc?

Beitrag von sven » 21 Mär 2019, 15:34

Hallo!

Auch die Conventions sind in Sachen DSGVO ein Problem.
Wenn Fotos und Videos gemacht werden und diese veröffentlicht werden, muss von allen Personen die darauf zu sehen sind das Einverständnis schriftlich vorliegen.

Im Keyboarderforum hat der Betreiber, der auch das große Musikertreffen organisiert entsprechend gepostet.
Er sagt auch ganz klar, das Leute die damit nicht einverstanden sind vom Treffen wegbleiben sollen.
Alle anderen müssen unterschreiben.
Nur so ist er auf der sicheren Seiten.

Dieser ganze Unsinn mit Urheberrecht und übertriebenen Datenschutz macht mehr kaputt als er nützt.

Uploadfilter kommt auf die neue ft:c auch zu.
Hat vermutlich noch niemand dran gedacht.
Als Webseitenbetreiber steht man heutzutage mit einem Bein im Knast.
Der ganze Kram macht das Internet kaputt, vor allem
kleine Webseiten. Das ist sehr schade.

Gruß
sven
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Bjoern
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Re: Urheberrechtsänderung mit Auswirkung auf ftc?

Beitrag von Bjoern » 21 Mär 2019, 16:34

Hallo Sven,

die DSGVO hat nichts mit evtl. EInverständniserklärungen von Fotos und Videos zu tun. Das gilt schon lange so.

Aber im Endeffekt hast du Recht, die ganzen Bestimmungen machen es undurchsichtig und für den Laien immer schwerer.

Und bei den großen Unternehmen, die permanen gegen die DSGVO verstoßen, passiert eh nichts. Siehe die Klage bezüglich whatsapp und der zwangsweisen Datenübermittlung an Facebook. Klarer Verstoß wo am Ende aber vermutlich wieder nichts passieren wird.

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sven
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Re: Urheberrechtsänderung mit Auswirkung auf ftc?

Beitrag von sven » 21 Mär 2019, 16:45

Hallo!

@björn:
Genau das ist das Problem.
Viele kleine, kostenlose Webseiten verschwinden auf diese Art und Weise.
Ich kann die Betreiber gut verstehen. Da wird kostenlos etwas im Internet angeboten und dann soll man sich mit Gesetzen etc. pp. beschäftigen.
Das kostet viel Zeit und ggf. auch noch Geld, also wird die Webseite abgeschaltet.

Auf Grund der DSGVO müssen in vielen Unternehmen, auch und dem wo ich arbeite, z.B. mit Chipauthentifizierung genutzt werden.
D.h., man schickt den Ausdruck auf den Drucker, dann geht man zum Drucker und authentifiziert sich dort mit einem Chip.
Erst dann kommt der Ausdruck aus dem Drucker.
Soweit so gut und ich kann es bei manchen Druckern noch verstehen.
Der Witz ist aber, das das im HomeOffice auch genau so laufen muss, denn Ehepartner, Kinder, ... könnten den Ausdruck lesen.
Wer ein bisschen nachdenkt wird feststellen das das nicht zu ende gedacht ist.
Man schickt also Druck auf den Drucker, hält den Chip dran, Ausdruck kommt aus dem Drucker.
Den Ausdruck nimmt man aus dem Drucker und legt ihn auf den Schreibtisch.
Man geht zur Toilette und schon können Ehepartner und Kinder das lesen.

Das ist also völlig ohne Sinn und Verstand. Es kostete richtig viel Geld, da man direkt ne Druckerklasse höher benötigt.
Dazu muss der Drucker ins Firmennetz angebunden werden. Auch das kostet extra Geld, weil man nein Router, Sophos Red, ... benötigt.
Bisher konnten die Home Office User den Drucker einfach per USB ans Notebook stecken.
Das geht ja nicht mehr, weil die Drucker eben auf Grund der authentifizierung ins Firmennetz müssen.

Gruß
sven
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steffalk
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Re: Urheberrechtsänderung mit Auswirkung auf ftc?

Beitrag von steffalk » 21 Mär 2019, 18:50

Tach auch!

Leute bleibt auf dem Teppich und verbreitet kein falsches Halbwissen, wenn ihr's nicht wirklich wisst, auch wenn viele andere falsches Halbwissen verbreiten, weil sie's nicht besser wissen. Das Thema hatten wir doch schon! Sucht mal im Forum, und auch damals wurden diese wilden Behauptungen als Quatsch widerlegt.

Bei öffentlichen Veranstaltungen darfst Du Fotos machen und sie auch auf den ftc-Server legen, auch ohne von jedem einzelnen eine Erlaubnis zu bekommen. Das wäre ja auch gar nicht möglich, eine solche von jedem einzuholen. Siehe z.B.

- https://www.heise.de/newsticker/meldung ... 52969.html

oder ganz allgemein

- https://www.bing.com/search?q=dsgvo+fot ... staltungen

Meine Güte, nicht schon wieder diese sinnlose Panik bitte.

Gruß,
Stefan

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The Rob
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Re: Urheberrechtsänderung mit Auswirkung auf ftc?

Beitrag von The Rob » 21 Mär 2019, 19:56

Danke Stefan!

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fishfriend
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Re: Urheberrechtsänderung mit Auswirkung auf ftc?

Beitrag von fishfriend » 21 Mär 2019, 20:29

Hallo...
Jain. Heise macht es sich zu einfach.
Z.B. Fotos in ft-Anleitungen oder Büchern. Grundsätzlich hat der Macher die Rechte. Das haben wir schon bei den ELO oder Chip Heften erlebt wo uns der Verlag nicht die Genemigung
zur Onlinestellung geben konnte. Ich habe damals mit dem Autor kontakt aufgenommen und die Listings durften wir online stellen.
Wenn etwas in Buchform vorliegt hat man noch lange nicht die Rechte es (online) zu kopieren.

Es kann sein das jemand anders die digitalen Rechte hat. z.B. Ölgemälde aus dem Museum/Archiv.
Beispielsweise -auch- die Weiterverarbeitung von historischen Zeichnungen. Da gab es mal mit der Gesundheiskarte und dem abgebildeten Menschen so ein Fall, wo dieses bearbeitete Bild einen neuen Urheberschutz unterliegt.
Auch in anderen Ländern "freie" Sachen, haben manchmal andere Gesetze. In den USA sind Veröffentlichungen von Behörden frei - aber den Scan dieser Dokumente in eigenen Dokumenten zu verwenden und zu veröffentlichen ist Kostenpflichtig, da es eine Firma gemacht hat.

Bei der letzten Modellschau hab ich auch Fotos gemacht und nicht die Leute gefragt - ich hab sie aber auch nicht hochgeladen, weil halt einzelne Besucher und Aussteller zu sehen sind.

Die Gesetzeslage ist einfach schlecht. Viele historische Seiten, die sich z.B. mit Stammbäumen beschäftigen, haben ihre Internetpräsenz geschlossen und haben das Urheber Gesetz als Grund angegeben. Behörden dürfen einem Orts-/Hobbyhistoriker keine Einsicht geben wegen dem Gesetz (hab es selber erlebt). Ich hätte da noch mehr Beispiele.

Das Ganze hat nichts mit Panikmache zu tun, das "Lernen" geht halt über den Geldbeutel.

Die ftc stellt Sachen bereit. Ist ein Scan bearbeitet worden? Durfte derjenige das auch? (Aufhellen /Verbessern)
Klar wo kein Kläger da kein Richter. Doch irgendwann stolpert irgendwer über irgendetwas. Hatte ich letztens noch: über ft-Anleitungen (PDF) aktueller/neuer ft-Kästen (nicht ftc).

Gruß
fishfriend
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H.A.R.R.Y.
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Re: Urheberrechtsänderung mit Auswirkung auf ftc?

Beitrag von H.A.R.R.Y. » 22 Mär 2019, 04:06

sven hat geschrieben:Wenn Fotos und Videos gemacht werden und diese veröffentlicht werden, muss von allen Personen die darauf zu sehen sind das Einverständnis schriftlich vorliegen.
Dazu hat Dir Stefan Falk ja schon gepostet. Das ist nämlich blanker Unsinn und mittlerweile auch von Fachjuristen entsprechend klar gestellt. Öffentliche Veranstaltungen (wozu die Convention gehört) benötigen nicht das Einverständnis jeder eventuell abgelichteten Person. Oder wie stellst Du Dir Bayern München gegen Inter Mailand im ausverkauften Stadion vor? Liegt am Stadion-Eingang bei der Ticket-Kontrolle für jeden der mehreren zehntausend Besucher ein Wisch zum Ausfüllen und Unterschreiben rum? Und zwar einer von Sky, einer von der Sportschau und noch welche von anderen Sendern? Selbstverständlich auch noch von jedem der anwesenden Pressefotografen. Dann kannste demnächst 'ne Woche vorher ins Stadion anreisen und Dich in die Schlange stellen ... Also bitte, lass diesen Unfug ab jetzt.

Ansonsten sehe ich das ähnlich wie fishfriend. Zur Veröffentlichung / digitalen Widergabe eines Werkes muss die Erlaubnis des Rechteinhabers vorliegen. Das war schon immer so und ist auch jetzt so. Nehmen wir als Beispiel eine nagelneue CD Deines Lieblingssängers. Du kopierst Deinen Lieblingstrack und lädst den Titel gleich mal nach youtube. Ist ja wohl klar, dass das nicht legal ist. Merkt es die Plattenfirma (die das Recht hat über die Veröffentlichung zu bestimmen), kriegst Du Ärger. Neu ist nun, dass nicht die rechtsstaatliche Unschuldsvermutung gilt bis juristisch bewiesen ist, dass Du den Upload gemacht hast, sondern nun wird der Seitenbetreiber (in dem Beispiel hier youtube) haftbar dafür gemacht was die Nutzer da so hochladen! Die Verantwortung wird pauschal vom Nutzer zum Plattformbetreiber verschoben und der Plattformbetreiber soll den Richterjob machen. Das ist eine pauschale Beschuldigung jedes Nutzers der was hochlädt. Geht's da noch in Brüssel? Da hatten wohl ganz deutlich viele Personen in der Schule nur "Singen und Klatschen" anstelle politischer Grundbildung.

Die Inhalte der ftc-Seite bestehen aus verschiedensten hochgeladenen Dateien - im Sinne des bereits geltenden Gesetzes urheberrechtlich geschützten Inhalten.
Bei Fotos ist es der Fotograf der die Rechte am Bild innehat. Der Nutzer, der es hochlädt, muss daher das Einverständnis des Fotografen haben. Das war schon immer so. Ist das Bild von der "After-Show-Party" muss der Nutzer zusätzlich von jeder abgebildeten Person auch noch die Erlaubnis zur Veröffentlichung einholen (Convention-Bilder: siehe oben) - das ist DSGVO; Bilder die vor Inkrafttreten der DSGVO veröffentlicht wurden haben Bestandsschutz (deswegen ist das Upload-Datum in der ftc so wichtig!). Meist sind Nutzer und Fotograf bei uns identisch, dann ist die häufigste Hürde schon genommen. Aber nu frag mich nur keiner wie das mit Fotos von Kunstwerken ist. Also wenn ich ein gemaltes Bild eines zeitgenössichen Künstlers fotografiere, habe ich die Rechte am Foto, aber wer hat die Rechte zur Veröffentlichung des Werkes? Im Zweifelsfalle der Künstler, also den um Erlaubnis bitten. Und wenn das Foto auch nicht von mir stammt, dann muss ich halt den Fotografen auch noch fragen.
Bei Scans von alten Original ft-Anleitungen (das "Kunstwerk") ist demnach fischer ("Künstler") primär der Rechteinhaber für die Veröffentlichung. Sekundär derjenige der den Scan "aufgehübscht" hat ("Fotograf"). Beide müssen dann "ja" zur Veröffentlichung sagen.
Bei Downloads "von Fans für Fans" und den alten wiki-Inhalten ist der jeweilige Autor der Rechteinhaber. Üblicherweise sind Autor und Nutzer identisch, so dass hier die "Einverständniserklärung" eher eine Formsache sein dürfte. Insbesondere bei den (alten) wiki-Inhalten (ftc-wiki!) sollte per se klar sein, dass die Infos explizit zur Veröffentlichung erstellt wurden. Baugleich ist die Argumentation hier im Forum. Wer hier seinen Senf reinschreibt ist Autor und hat per login der Veröffentlichung seines Senfs zugestimmt. Wer hier Fotos oder andere Inhalte hochlädt (Anhänge) unterliegt den Regeln der DSGVO.
Damit sehe ich den Bereich "Bilderpool", "Downloads" und "Forum" als besonders betroffene Teile der ftc an. Im Forum weniger weil Fotos eher selten sind und üblicherweise zur technischen Diskussion irgendwelcher eigenen Konstruktionen vom Nutzer selbst gefertigt wurden.
Einige Rechte können übrigens auch übertragen (verkauft) werden. Das wird für die Scans der Hobby-Bücher interessant.
fishfriend hat geschrieben:Bei der letzten Modellschau hab ich auch Fotos gemacht und nicht die Leute gefragt - ich hab sie aber auch nicht hochgeladen, weil halt einzelne Besucher und Aussteller zu sehen sind.
Also: Prinzipiell dürftest Du, ob Du es tust ist Deine Entscheidung - und ob Du es denn tun kannst, hängt daran wann die neue ftc in Betrieb geht.
fishfriend hat geschrieben:Toll ist da auch Kunst, wenn sie nicht einfach entfernt oder umgesetzt werden kann. Viel Spass bei den kommunalen Neubauten in Berlin, wo ein Kunstwerk dran sein -muss-.
Neue Feuerwache in Berlin 20000...30000 Euro mehrkosten für eine Bemalung an der Hauswand...
Und wenn eines Tages der Schuppen neu angepinselt werden muss (oder gar abgerissen), dann kann der Künstler schlicht "nö" sagen * grins*. Ist übrigens nicht nur in Berlin so mit der Kunst am Bau.

Grüße
H.A.R.R.Y.
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Re: Urheberrechtsänderung mit Auswirkung auf ftc?

Beitrag von sven » 22 Mär 2019, 08:34

Hallo!

Wie gesagt, man steht immer mit einem Bein im Knast.
fishfriend geht den richtigen Weg und lädt lieber keine Fitos hoch wo Personen zu sehen sind.
Einverständniserklärungen würde ich immer einholen, denn damit sichert man sich ab.
Denn kaum einer blickt durch die ganzen Gesetze etc. durch.
Wie fishfriend schon sagte gibt es viele Webseiten nicht mehr, da es den Betreibern einfach zu unsicher ist.

Mir persönlich ist es egal wenn ihr was online stellt und nachher zu hohen Geldstrafen verurteilt werden.
Aber kommt nachher nicht an und jammert.

Gruß
sven
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Re: Urheberrechtsänderung mit Auswirkung auf ftc?

Beitrag von steffalk » 22 Mär 2019, 09:40

Tach auch!
Wie gesagt, man steht immer mit einem Bein im Knast.
Nein. Tut man nicht. Unsinn.
Denn kaum einer blickt durch die ganzen Gesetze etc. durch.
Doch. Es gibt Leute, die da durchblicken. Und wenn Du selbst (in bester Gesellschaft mit vielen, kein Problem damit!) nicht durchblickst, dann halte Dich doch bitte wenigstens zurück oder raus, anstatt ständig dieselben falschen Sachen zu posten. Danke!

Gruß,
Stefan

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Re: Urheberrechtsänderung mit Auswirkung auf ftc?

Beitrag von geometer » 22 Mär 2019, 22:23

Hallo,
H.A.R.R.Y. hat geschrieben: diese Änderung am Urheberrecht wird unsere Seiten auch massiv betreffen. Oder wie seht ihr das?
soweit ich den aktuellen Text
http://www.europarl.europa.eu/meetdocs/ ... ter_EN.pdf
verstehe (interessant ist Artikel 13), sind Upload-Filter erst ab einer durchschnittlichen monatlichen Nutzerzahl von mehr als fünf Millionen erforderlich. Davon sind wir (leider) weit entfernt.

Online-Content-Service-Provider können jetzt für Urheberrechtsverletzungen haftbar gemacht werden können. Hochgeladener Content sollte autorisiert sein, d.h. eine Freigabe vom Rechteinhaber sollte vorliegen. In Absatz 4 geht es um hochgeladenen nicht-autorisierten Content. Lest Euch am besten (4), (4a) und (4aaa) des Artikel 13 durch, dann sollte relativ klar sein, dass es bei unseren Nutzerzahlen und dem Zweck der Plattform reichen sollte, wenn wir hier ein offenes Auge auf Urheberrechtsverletzungen haben und fragwürdigen Content im Zweifelsfall schnell entfernen.

Aber ich bin natürlich kein Jurist...

Viele Grüße

Thomas

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Re: Urheberrechtsänderung mit Auswirkung auf ftc?

Beitrag von H.A.R.R.Y. » 23 Mär 2019, 07:23

Hallo zusammen,
geometer hat geschrieben:sind Upload-Filter erst ab einer durchschnittlichen monatlichen Nutzerzahl von mehr als fünf Millionen erforderlich. Davon sind wir (leider) weit entfernt.
Das wir hier eine sehr kleine Community sind, ist wirklich schade. Hat aber auch was familiäres. Begreifen wir es als Chance erstmal nicht sofort betroffen zu sein.
geometer hat geschrieben:Lest Euch am besten (4), (4a) und (4aaa) des Artikel 13 durch, dann sollte relativ klar sein, dass es bei unseren Nutzerzahlen und dem Zweck der Plattform reichen sollte, wenn wir hier ein offenes Auge auf Urheberrechtsverletzungen haben und fragwürdigen Content im Zweifelsfall schnell entfernen.
Eben das ist der Punkt "ein Auge drauf haben und flott reagieren". Wie oft müßte ein Admin denn da draufschauen? Und ist was in der Freizeit zu leisten?

Ich finde Artikel 1 (Subject matter and Scope) zuerst sehr interessant. Nach meiner Lesart läuft die ft:pedia-Autorenschaft unter 'research organization' = "[...] entity [...] to carry out educational activities [...] non-profit [...]" (1). Die ft:pedia ist aus meiner Sicht eindeutig 'press publication' = "[...] for scientific or academic purposes [...]" und unterliegt damit nicht der neuen Regelung (4). Leider wird aus (5) nicht ganz klar unter was die ftc (incl. Forum) läuft. 'online content sharing service provider' passt genau ABER es ist ausdrücklich 'profit-making' da zu lesen - trifft also die Plattformen, die damit Geld verdienen (wollen). Im zweiten Absatz werden Ausnahmen aufgezählt und da steht öfter mal 'non-profit', immerhin. Das Kriterium scheint also zu sein ob Kohle mit der Seite gemacht wird. Aber können wir davon ausgehen, dass non-profit Plattformen im Bedarfsfall "etwas sanfter" angegangen werden als ein kommerzieller Betreiber?

Grüsse
H.A.R.R.Y.
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Re: Urheberrechtsänderung mit Auswirkung auf ftc?

Beitrag von The Rob » 23 Mär 2019, 10:57

Ich gehe auch davon aus, dass es "uns als ftc" nicht wirklich betrifft.
Aber "uns als Nutzer diverser Dienste" sehrwohl.
Ich habe in der Uni bereits einmal erlebt, was das Ergebnis davon war, dass jeder Professor für jedes Bild und jeden Auszug einzeln eine Lizenz bekommen musste, dabei musste auch die Anzahl der Kopien angegeben werden.
Ergebnis: In dem Semester hat kaum ein Dozent seine Vorlesungsunterlagen veröffentlicht.

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