Seite 1 von 1

Neue Datenschutzverordnung - Bilderpool

Verfasst: 23 Mai 2018, 23:44
von sven
Hallo!

Was macht eigentlich die ft;c Verein bezüglich der neuen Datenschutzverordnung?
Wird der Bilderpool abgeschaltet werden?
Es muss ja für jedes Bild auf welchem Personen sind eine Einverständniserklärung vorliegen.

Datenschutz muss sein, keine Frage, aber das was mit der neuen Versordnung da wieder kommt ist nicht zu ende gedacht.
Viele Webseite, YT Channel, Blogs usw. werden nun eingestellt, weil niemand Bußgelder zahlen will.

Gruß
sven

Re: Neue Datenschutzverordnung - Bilderpool

Verfasst: 24 Mai 2018, 08:08
von H.A.R.R.Y.
Hallo sven,

so wie ich das sehe, sind die meisten Bilder mit Personen tatsächlich auf den Conventions oder vergleichbaren Anlässen aufgenommen worden. Das sind öffentliche Veranstaltungen bei denen automatisch die Erlaubnis als erteilt gilt. Wer nicht auf ein Foto möchte, sollte sich da nicht blicken lassen. Damit sollte das gros der Fälle bei uns abgedeckt sein.

Bei den Fotos der privaten Anlässe (z. B. aftershow-Party in Ralfs Garten) würde ich von einem stillschweigenden Einverständnis der abgelichteten Personen ausgehen. Das gilt auch wenn auf einem Modellfoto im Haus / Garten / ... der Nachwuchs mit drauf ist. Ist meist Absicht gewesen.

Über einen Fachjuristen könnte man aber in der Tat mal nachprüfen lassen ob die Verordnung für alle jetzt und in Zukunft eingestellten Bilder gilt oder (ja, auch Politiker sind nicht mit Intelligenz gesegnet) rückwirkend bis Adam und Eva? Dann, in dem Fall, müssten logischerweise nicht nur Internet-Seiten sondern auch das Louvre oder andere ähnliche Institute ganz viele Bilder wegräumen. Oder hat die Mona Lisa ihrer öffentlichen (und kostenpflichtigen) Zurschaustellung damals zugestimmt?

Gruß
H.A.R.R.Y.

Re: Neue Datenschutzverordnung - Bilderpool

Verfasst: 24 Mai 2018, 08:39
von Bjoern
Hi,

dazu 2 Artikel.

Hier wird alles recht umfangreich zusammen gefasst
https://www.wbs-law.de/datenschutzrecht ... ate-77116/

Und dann noch die Stellungnahme des BMI dazu. Im Zweifel wird sich ein Gericht damit beschäftigen
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs ... liste.html

*****************
Was ändert sich mit der Datenschutzgrundverordnung für Fotografen?

Das Anfertigen von Fotografien wird sich auch zukünftig auf eine - wie bislang schon - jederzeit widerrufbare Einwilligung oder alternative Erlaubnistatbestände wie die Ausübung berechtigter Interessen (Art. 6 Abs. 1 lit. f) DS-GVO) stützen können. Diese Erlaubnistatbestände (nach geltender Rechtslage Art. 7 der geltenden EU-Datenschutz-Richtlinie 95/46/EG i.V.m. den nationalen Umsetzungsgesetzen) decken seit vielen Jahren datenschutzrechtlich die Tätigkeit von Fotografen ab und werden in Art. 6 DS-GVO fortgeführt. Die Annahme, dass die DS-GVO dem Anfertigen von Fotografien entgegenstehe, ist daher unzutreffend.

Für die Veröffentlichung von Fotografien bleibt das Kunsturhebergesetz auch unter der ab dem 25. Mai 2018 anwendbaren Datenschutz-Grundverordnung erhalten. Es sind keine Änderungen oder gar eine Aufhebung mit Blick auf die Datenschutz-Grundverordnung vorgesehen.

Die Ansicht, das Kunsturhebergesetz werde durch die DS-GVO ab dem 25. Mai 2018 verdrängt, ist falsch. Das Kunsturhebergesetz stützt sich auf Artikel 85 Abs. 1 DS-GVO, der den Mitgliedstaaten nationale Gestaltungsspielräume bei dem Ausgleich zwischen Datenschutz und der Meinungs- und Informationsfreiheit eröffnet. Das Kunsturhebergesetz steht daher nicht im Widerspruch zur DS-GVO, sondern fügt sich als Teil der deutschen Anpassungsgesetzgebung in das System der DS-GVO ein. Eine gesetzliche Regelung zur Fortgeltung des Kunsturhebergesetzes ist nicht erforderlich. Ebenso führen die Ansätze anderer Mitgliedstaaten, die sich in allgemeiner Form zum Verhältnis von Datenschutz und Meinungs- und Informationsfreiheit verhalten, in der praktischen Umsetzung nicht weiter und führen nicht zu mehr Rechtssicherheit.

Die grundrechtlich geschützte Meinungs- und Informationsfreiheit fließt zudem unmittelbar in die Auslegung und Anwendung der DS-GVO ein, insbesondere stellen sie berechtigte Interessen der verantwortlichen Stellen nach Art. 6 Abs. 1 lit. f) DS-GVO dar. Die DS-GVO betont, dass der Schutz personenbezogener Daten kein uneingeschränktes Recht ist, sondern im Hinblick auf seine gesellschaftliche Funktion und unter Wahrung des Verhältnismäßigkeitsprinzips gegen andere Grundrechte abgewogen werden (Erwägungsgrund 4). Zu den von der DS-GVO in diesem Zusammenhang genannten Grundrechten zählt ausdrücklich auch die Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit.
**************

Björn

Re: Neue Datenschutzverordnung - Bilderpool

Verfasst: 24 Mai 2018, 13:22
von Christian.Weiss
Alles schön und gut. Aber es vormieren sich schon Anwaltskanzleien, die die neue DSGVO für Abmahnwellen nutzen wollen. Mag sein, dass man vor Gericht dann evtl. recht bekommt. Aber Aufwand und Kosten sind trotzdem da.

Re: Neue Datenschutzverordnung - Bilderpool

Verfasst: 24 Mai 2018, 15:05
von H.A.R.R.Y.
Ja, die tolle EU (kotz, würg). Und bevor das hier beleidigend in Richtung Politiker wird (mein persönliches Schmipfwort für Zeitgenossen weit unterhalb ****) möchte ich vorschlagen mal zu prüfen wie das mit Bestandsschutz ist. Dinge die also bei Inkrafttreten des Gesetzes bereits seit Jahren bestehen. Üblicherweise gelten die Regelungen erst ab Inkraftttreten für neue Inhalte. Gitb es dazu eine Erkenntnis?

Eine erste Lösung wäre evtl. den Bilderpool nur noch per Login zugänglich zu machen bis sich in einigen Jahrzehnten die Damen und Herren Rechtsvertreter mal juristisch geeinigt haben.

Etwas aufwendiger wäre die entsprechenden Bilder mit Personen rauszuangeln und durch einen Einblender "leider der EU zum Opfer gefallen - Link zur Verordnung" zu ersetzen.

Gruß
H.A.R.R.Y.

Re: Neue Datenschutzverordnung - Bilderpool

Verfasst: 24 Mai 2018, 16:57
von EstherM
Nach meinem Stand des Wissens, z.B. von hier:
https://www.heise.de/newsticker/meldung ... 52969.html
ist alles halb so wild.
Wie H.A.R.R.Y schrieb:
entweder sind die Fotos auf Conventions aufgenommen worden und dienen daher der Berichterstattung über ein öffentliches Ereignis, oder sie sind privat und vom Einverständnis aller dargestellten Personen ist auszugehen.
Ein Abmahnanwalt mit Interesse an uns könnte sich wahrscheinlich einfacher auf die gelegentlich fehlende Trennung von Produktwerbung und Berichterstattung stürzen.
Viel Spaß
Esther
(P.S. Ich bin nicht Juristin oder Politikerin)

Re: Neue Datenschutzverordnung - Bilderpool

Verfasst: 24 Mai 2018, 17:32
von steffalk
Tach auch!

Den Bilderpool sehe ich als Bestand auch eher unkritisch. Wichtig für die Abmahner sind so Sachen wie Datenschutzerklärung auf den Websites, da habe ich mal geguckt:

- Bilderpool: Prima. Auf jeder Seite steht unten ein Link "Datenschutzerklärung", der da hin führt.

- Forum: Auf jeder Seite steht ein Link "Impressum", der zum Impressum und zur Datenschutzerklärung führt. Ich würde im den Link selbst auch zu "Impressum/Datenschutz" erweitern, damit man auch auf jeder Seite "Datenschutz" als Wort hat.

- Datenbank: Da fehlt ein Link "Impressum" und auch "Datenschutz". Da sollte auch auf jeder Seite einheitlich im Footer ein Link "Impressum/Datenschutz" mit einem Link auf die entsprechende Bilderpool-Seite stehen.

Gruß,
Stefan

Re: Neue Datenschutzverordnung - Bilderpool

Verfasst: 25 Mai 2018, 07:26
von H.A.R.R.Y.
Hallo zusammen,

da fällt mir doch ein Stein (also ein BS30) vom Herzen. Es gibt hier im Forum tatsächlich genug Kolleginnen und Kollegen, die erst das Thema recherchieren, verstehen und dann posten. Danke an Euch und entschuldigt bitte meine absichtlich provokanten Posts oben.

Forum und Datenbank haben die kleinen Verbesserung aber schon ganz schön schnell umgesetzt - super.
EstherM hat geschrieben:Ein Abmahnanwalt mit Interesse an uns könnte sich wahrscheinlich einfacher auf die gelegentlich fehlende Trennung von Produktwerbung und Berichterstattung stürzen.
Da sind wir wohl nicht die Einzigen. Eine gewisse unterschwellige und unbeabsichtigte Werbung für fischertechnik entsteht grundsätzlich. Lego erkennt man ja auch als solches, um mal ein Beispiel zu nennen.

Ach, was mir da noch einfällt: Angeblich muss der Abmahnende im Zuge der Schadensminderungspflicht zuerst mal einen Hinweis senden, sonst kann man die Abmahnkosten ablehnen. Auch so ein weitverbreiteter Irrtum wie nicht nur mir scheint: Gruß
H.A.R.R.Y.

Re: Neue Datenschutzverordnung - Bilderpool

Verfasst: 26 Mai 2018, 08:14
von sven
Hallo!

das schlimme ist ja das man keine Rechtssicherheit hat.
Jeder sagt zu dem Thema was anderes, jeder ist verunsichert und keine weiß wirklich was Sache ist.
Momentan schalten viele aus Vorsicht und Angst vor Bußgeldern erst mal die Webseiten ab, was ich nachvollziehen kann.
Gestern wurde ein Keyboarderforum vorübergehend abgeschaltet. Der Betreiber weiß noch nicht wann und ob es überhaupt weitergeht.
Da müssen zig Dinge umgebaut und geändert werden, Sociallinks entfernt werden, etc.
es hat bisher alles wunderbar funktioniert und viele bekamen Hilfe, es gab gute Diskussionen, etc.
Dann kommt so eine Verordnung und macht alles kaputt.

Datenschutz muss sein, das ist keine Frage, aber das damit zig Webseiten kaputt gemacht werden, das ist der falsche Weg.
Vor allem hat mittlerweile niemand mehr Lust im Web noch was zu machen, weil man immer mit einem Bein im Gefängnis steht.
IMpressumspflicht finde ich gut, da der Besucher wissen soll wer hinter der Webseite steckt.
Aber dieser ganze Zirkus mit Kontaktformularen z.B., was soll das bitte?
Wenn ich Angst um meine Daten habe, dann gebe ich die nirgendwo ein. Solchen Leuten empfehle ich auch am besten gar kein Internet, Telefon, etc. pp. zu nutzen.
Das wird nun nach und nach dünn werden mit Webseiten zu Hobbys, etc
Wirklich traurig was aus dem Internet geworden ist und das nur wegen solch blöden Verordnungen.

Gruß
sven

Re: Neue Datenschutzverordnung - Bilderpool

Verfasst: 26 Mai 2018, 08:54
von H.A.R.R.Y.
Hallo zusammen,
sven hat geschrieben:Wirklich traurig was aus dem Internet geworden ist und das nur wegen solch blöden Verordnungen.
Das liegt an zwei Dingen: Internet ist mittlerweile weltweit für jedermann (sofern es nicht zensiert wird) ohne technische Kenntnisse frei zugänglich. Und es liegt an den Nutzern sowie Dienstanbietern dass es so weit gekommen ist. Selbstdisziplin und Moral? Fehlanzeige! Cash und nix sonst zählt - wie übrigens Deine Mitmenschen auch rund um Dich herum.

Gruß
H.A.R.R.Y.

Re: Neue Datenschutzverordnung - Bilderpool

Verfasst: 26 Mai 2018, 09:19
von steffalk
Tach auch!

Es stimmt doch auch gar nicht, dass man keine Rechtssicherheit hätte. Sven, Du müsstest Dich halt mal qualifiziert informieren, bevor Du völlig unnötige Panik verbreitest.

Gruß,
Stefan

Re: Neue Datenschutzverordnung - Bilderpool

Verfasst: 26 Mai 2018, 14:15
von Rudi
Hallo Stefan,
hier geht es nicht um Panikmache. Die Panik ist bereits ausgebrochen unter den Kleinunternehmern und Bloggern! Für die ist es nämlich keine Kleinigkeit, 1000 € für eine Abmahnung zu bezahlen oder den langen, teuren und nervenaufreibenden Rechtsweg einzuschlagen.
Hast du eine Checkliste, worauf man alles achten muss, um nicht nach der "EU-Datenschutz-Grundverordnung" DSGVO kriminell zu werden?
Gruß
Rudi

Re: Neue Datenschutzverordnung - Bilderpool

Verfasst: 26 Mai 2018, 16:35
von Bjoern

Re: Neue Datenschutzverordnung - Bilderpool

Verfasst: 26 Mai 2018, 18:59
von steffalk
Tach auch!

Also:

- In vielen Städten und Gemeinden gab es schon monatelang immer wieder Info-Veranstaltungen für die ansässigen Unternehmen und auch extra für Vereine und Kleinbetriebe.

- Das Thema ging schon viele Monate durch alle Medien. Da braucht echt keiner am Vorabend des Stichtags kommen und anfangen, bar jeglicher Sachkenntnis zu behaupten, man könne da nicht durchblicken und das wäre ja eh alles unsinnig und sowieso ganz furchtbar. Das meine ich mit unnötiger Panikmache.

Die Anlaufstelle für irgendwelche Abmahnanwälte ist das, was leicht prüfbar ist: Die öffentliche Website. Und da ist's, gerade für kleine Betriebe, wirklich nicht schwer:

- Auf jeder Seite Impressum und Datenschutzerklärung verlinken. Impressum ist schon ewig nötig, für die Datenschutzerklärung gibt's überall im Web Hinweise, oder man schaut sich mal an, was andere auf ihren Webseiten drauf haben.

- Nein, es ist nicht plötzlich verboten, Fotos von öffentlichen Ereignissen (sagen wir mal, Conventions) auf Webseiten zu haben. Die DSGVO hat auch nicht das Ziel, Vereine und Kleinbetriebe zu töten.

- Wenn eine Seite ein Kontaktformular hat, in dem personenbezogene Daten erhoben werden: https verwenden, keine standardmäßig aktivierte Einwilligung in irgendwas (solche Häkchen immer ausschalten, sodass der Benutzer sie, wenn er will, aktiv einschalten muss), Kopplungsverbot beachten (nix mit "Sie können nur Kontakt mit uns aufnehmen, wenn Sie unseren Newsletter abonnieren"), nur noch solche Felder als Pflichtfelder einstellen, die tatsächlich für die Erfüllung des jeweiligen Auftrags zwingend benötigt werden. Andere nur optional oder einfach weglassen. Was ich nicht speichere, kann mir schon keinen Ärger machen. Für die verschlüsselte Übertragung der Daten sorgen. Oder einfach: Kontaktformular weglassen, Mail-Link und/oder Telefonnummer hin, und es ist auch gut.

- Auf irgendwelche Datenkraken-Addins von Google & Co. würde ich einfach verzichten. Wenn ich das unbedingt haben will, muss ich halt dafür sorgen, dass ich das mit dem jeweiligen Addin-Anbieter DSGVO-konform vertraglich geregelt habe. Bleiben lassen ist einfacher.

Innerhalb des "Unternehmens" muss man ein paar mehr Dokumentations- und Sorgfaltspflichten einhalten, aber das ist a) ein heilsamer Zwang gegen Schlamperei, die man eh schon längst hätte abstellen sollen und b) gibt's im Bedarfsfall zertifizierte Datenschutzbeauftragte, die einem dabei helfen. Und es stirbt auch niemand davon, wenn man dafür noch ein paar Tage mehr als die zwei Jahre, seit denen das alles öffentlich ist, braucht.

Hab ich was vergessen oder falsch geschrieben? Das kann ein Kundiger ja ergänzen. Und wenn ich was nicht weiß, überall fragen, nur nicht Quark behaupten und verbreiten. ;-)

Gruß,
Stefan